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Allgemeine Dienstleistungs-Geschäftsbedingungen

Allgemeine Dienstleistungs-Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Partnerprogramme und Dienstleistungen der myKaiserstuhl GmbH

 

§ 1 Gegenstand des Vertrags – Allgemeines

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der myKaiserstuhl GmbH nachfolgend in Kurzform „myKaiserstuhl“ genannt, mit dem jeweiligen Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von myKaiserstuhl nur nach gesonderter und ausdrücklicher Anerkennung akzeptiert.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen myKaiserstuhl und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind über die Webseite von myKaiserstuhl als Buchung eines Pakets, per E-Mail oder alternativ in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu Aufträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit wenigstens der Textform (z.B. E-Mail).

(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(4) myKaiserstuhl erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Online-Marketing, Marketing-Beratung, Social Media-Marketing, Text-, Artikel-, Blog- und Newslettererstellung, Content-, Bild- und Videoerstellung, Grafik und Bildbearbeitung. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich insbesondere aus Darstellung von Partnerprogrammen, -angeboten, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.

(5) Termine für die Erbringung von Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Ansonsten handelt es sich um Zieltermine, welche im Rahmen des Projektmanagements fortentwickelt werden. Bei Zielterminen darf der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablauf die Erbringung der ausstehenden Leistungen unter angemessener Fristsetzung schriftlich auffordern; mit Ablauf dieser Frist ist der Anspruch des Kunden auf diese Leistung fällig.

(6) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

§ 2 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Bei Auftragserteilung werden die von myKaiserstuhl im jeweiligen Angebot angegebenen Preise wie dort beschrieben zur Zahlung fällig. Ist ein Fälligkeitszeitpunkt nicht angegeben, sind die von myKaiserstuhl angegeben Preise grundsätzlich sofort fällig.

(3) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbart sind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Dokumentationen, Schulungen, Support oder ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät, ggf. je nach Hinweis auf den Rechnungen von myKaiserstuhl auch früher. Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.

(5) Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von myKaiserstuhl anerkannt sind oder das Aufrechnungsrecht auf Rechten des Kunden wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistung aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist myKaiserstuhl wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden befugt.

(7) Der Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei Aufträgen zu Leistungen künstlerischer und konzeptioneller Natur im Bereich Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe ist nicht Bestandteil der Vergütung und vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen, soweit anfallend. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und verantwortlich. Wird die Abgabe im Einzelfall von der Agentur verauslagt, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese gegen Nachweis zusätzlich zu zahlen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden, Verletzung von Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde verpflichtet sich myKaiserstuhl, die für die Leistungserbringung wesentlichen Informationen und notwendigen Arbeitsmaterialien wie Daten, Firmen- und/oder Produktinformationen, Vorlagen möglichst in Dateiform zur Verfügung zu stellen.

(2) Soweit der Kunde myKaiserstuhl Daten wie Bilder, Texte und Logos zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, erklärt er mit Überlassung und sichert zu, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Daten, Bilder und Texte berechtigt ist. Stellt der Kunde Bilder mit Personen zur Verfügung erklärt er und sichert myKaiserstuhl zu, dass er sich die Rechte von der jeweiligen Person zur werblichen Bildnutzung übertragen hat lassen. myKaiserstuhl prüft die Berechtigung zur Bildnutzung nicht.

(3) Sachaussagen und Informationen des Kunden, die für Werbemaßnahmen verwendet werden, müssen den Tatsachen entsprechen und richtig sein. Der Kunde erklärt mit Übersendung der Aussagen und sichert zu, dass er mit diesen Aussagen werben darf. myKaiserstuhl überprüft die Inhalte dieser Aussagen nicht.

§ 4 Mängelrechte, Verjährung

(1) Soweit Marketing, Social Media Betreuung, oder andere Dienstleistungen, Beratungsleistungen o.ä. Inhalt des Vertrages sind, kann ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg nicht garantiert werden. Es handelt sich insoweit um Dienstverträge, für die eine Mangelgewährleistung nicht besteht.

(2) Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche bei künstlerischen Gestaltungen bestehen nur, soweit diese Gestaltungen wesentlich von den vorvertraglichen Vorschlägen abweichen und diese Abweichungen nicht auf technische Ursachen, mangelnde Rechtseinräumungen oder mangelnde Mitwirkung des Kunden zurück zu führen sind. Werden Änderungen jenseits dessen gewünscht, sind diese zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten.

(3) Die Rechte des Kunden wegen Mängeln der Leistung verjähren in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von myKaiserstuhl erstellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Dienstleistungen oder Teile davon, die von myKaiserstuhl für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die vereinbarte Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Die Weitergabe von Arbeits- und Leistungsergebnissen, die diesen AGB unterfallen an Dritte (auch verbundene Unternehmen von Kunden) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

(4) Die Weitergabe von Partnerprogramminhalten von myKaiserstuhl an Dritte ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Zugänge zu Partnerplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für den Kunden.

§ 6 Kündigung und Laufzeit

(1) Die Verträge über Partnerprogramme und Pflege von Social Media-Anwendungen haben eine Laufzeit. Die Laufzeit richtet sich nach dem Auftrag und beträgt mindestens ein Jahr. Wird ein Vertrag nicht mindestens drei Monat vor Ende seiner Laufzeit (auch seiner evtl. verlängerten Laufzeit) gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr.

(2) Jede Partei kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für myKaiserstuhl insbesondere vor,

(i) wenn der Kunde Mitwirkungsverpflichtungen (ggf. nach Abmahnung) verletzt.
(ii) wenn der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz von myKaiserstuhl.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.